Am Tag der Visitation wird sich der Visitor vor Ort ein Bild von der Einrichtung machen, Nachweise der Zertifizierungskriterien überprüfen und Fragen zu den Arbeitsabläufen stellen. Der Visitor kann darüber hinaus auch in Gesprächen mit Mitarbeitern die „gelebte Umsetzung“ der Kriterien prüfen. Sofern schriftliche Nachweise gefordert werden, sollten diese am Tage der Visitation gesammelt vorliegen. Sind alle Kriterien erfüllt, erhält die Einrichtung die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des Zertifikats vom QM-Anbieter bzw. dem jeweiligen Visitor. Folgende Unterlagen müssen bei Stiftung Praxissiegel e. V. eingereicht werden:
- Ausgefüllter und unterschriebener Zertifizierungsantrag
- Originalbescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung der Visitation (ausgestellt durch den Visitor)
- Originalbescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des Assessments und das Erfüllen der Zertifizierungskriterien auf Ebene der medizinischen Einheiten (ausgestellt durch den QM-Anbieter, hier das AQUA-Institut)
- Originalbescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des Assessments und das Erfüllen der Zertifizierungskriterien auf Ebene des gesamten MVZ (ausgestellt durch den QM-Anbieter, hier das AQUA-Institut)
Die Kosten für das Zertifikat betragen 200,00 € pro Standort (zzgl. 19 % MwSt). Nach Antragseingang erhält der Antragsteller eine Rechnung. Bei Erfüllen aller Voraussetzungen und nach Begleichung der Rechnung erhält der Antragsteller das Zertifikat. Auf besonderen Wunsch und gegen eine Bearbeitungsgebühr von je 100,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) kann auch für eine einzelne Einheit der Einrichtung ein eigenes Zertifikat ausgestellt werden. Hierfür ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Erfüllt eine medizinische Einrichtung die Zertifizierungsvoraussetzungen zunächst nicht, so erhält sie eine Frist von drei Monaten ab letztem Visitationsdatum innerhalb derer sie glaubhaft darlegen muss, Änderungen initiiert zu haben. Es entstehen mit der Nachbesserung keine zusätzlichen Gebühren und es erfolgt auch keine erneute Visitation.
Mit der Entscheidung für EPA MVZ sollte sich die Einrichtung schon frühzeitig entscheiden, ob sie eine Zertifizierung anstrebt. Es wird empfohlen, möglichst schon während der Einführung von EPA MVZ mit der Bearbeitung noch nicht-erfüllter Kriterien zu starten.