Qualifizierungsprozess

In der „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“, die 2006 in Kraft getreten ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) festgelegt. Die Einführung eines einrichtungsinternen QM ist verbindlich, eine Ausrichtung an Zertifikate oder Qualittässiegel kann erfolgen. Dennoch gibt es gute Gründe für eine Praxis, für eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis oder ein für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), mit der Einführung eines externen QM-Systems die Qualität nachzuweisen. Durch den „Blick von außen“ erschließt sich nämlich ein weiteres, wichtiges Verbesserungspotential. Für Externe wie Patienten und Patientinnen, Versicherte und Vertragspartner dient das Qualitätssiegel als sichtbares Zeichen eine Einrichtung vorzufinden, in der wesentliche Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

 

Das Qualitätssiegel von Stiftung Praxissiegel e. V. erhalten Einrichtungen, die ein QM-System erfolgreich durchlaufen haben und definierte Anforderungen erfüllen. Zum gegenwärtig empfohlenen QM-System „Europäisches Praxisassessment (EPA)“ gehören verschiedene Bestandteile, wie ein strukturiertes Selbstassessment, eine Mitarbeiter- und Patientenbefragung, eine Begehung der Räumlichkeiten (Visitation) sowie Interviews und Feedbackgespräche im Team. Entschließt sich eine Einrichtung für die Verleihung des Qualitätssiegels von Stiftung Praxissiegel e. V., müssen zunächst alle zuvor genannten Bestandteile ordnungsgemäß absolviert werden. Weiterhin muss die Einrichtung mindestens 60% (Reassessment 70%) der im Verfahren angewandten Qualitäts-Indikatoren erreichen und besonders relevante Indikatoren erfüllen.

 

Anbieter von EPA in Deutschland ist das wissenschaftliche aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Die Begehung der Einrichtungen erfolgt durch Visitoren und Vistorinnen. Sie geben dem Team Feedback und unterstützen bei der Planung qualitätsfördernder Aktivitäten.

Zielgruppen

Um den spezifischen Anforderungen einer Facharztpraxis oder eines MVZ gerecht zu werden, wurde das EPA-Ursprungsmodell für Hausärzte/Hausärztinnen für einzelne Facharztgruppen modifiziert und ggf. entsprechend erweitert. Gegenwärtig ist die Verleihung des Qualitätssiegels möglich auf der Grundlage von:

  • EPA Hausarzt
  • EPA Zahnmedizin 
  • EPA Facharzt (für Ärzte sonstiger Fachrichtungen, z. B. Augenheilkunde, Gynäkologie, Orthopädie)
  • EPA für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Einrichtungen, die die Vergabe des Qualitätssiegels anstreben, sollten sich frühzeitig im Verfahren über die zu erfüllenden Kriterien informieren (siehe Dokumente "Qualifizierungskriterien").

Datenschutz, Datensicherheit und Arbeitsstättenverordnung

Im Rahmen von EPA werden Teilaspekte zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Arbeitsstättenverordnung behandelt. Neben diesen Themen umfasst die EPA-Visitation eine Vielzahl anderer praxisrelevanter Bereiche. Die EPA-Visitation und die Verleihung des Qualitätssiegels durch Stiftung Praxissiegel e. V. sind daher nicht darauf ausgerichtet, eine speziell auf die Überprüfung von Datenschutz und Datensicherheit oder der Arbeitsstättenverordnung bezogene Begehung oder eine Begehung durch Arbeitsschutzfachleute zu ersetzen.